Betreuungsdienste
Pflegehilfe und Betreuungs- Assistenz für Senioren und Familien
Betreuungsassistenten haben es sich zur Aufgabe gemacht, den hilfsbedürftigen Menschen, nach Bedarf und Wunsch zur Seite zu stehen.
Zielgruppen sind:
Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen
Familien mit Hilfebedarf bei der Haushaltsführung, nach Krankheit Krankenhausaufenthalt oder Schwangerschaft
Beratung
Beratung und unterstützen
- über Pflegegrade, Pflegekassenleistungen, Hilfsmittel, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Testamentsgestaltung - keine Rechtsberatung -
- weitere Hilfsmöglichkeiten für Senioren
- Umzugs- Beihilfen- Förderungen
Stundenweise Betreuung
Ich möchten Sie zufrieden, glücklich und zuversichtlich sehen
- Sie im Alltag unterstützen, vertrauensvoll begleiten und entlasten
- Sie aktivieren, motivieren für mehr Freude im Leben und würdiges Älterwerden
- Sie bestimmen die Geschwindigkeit und Intensität
- Sie vor, während oder nach dem Klinik-Reha-Aufenthalt begleiten
Begleitung
in verschiedenen Lebenssituationen
- zu kulturellen Veranstaltungen, zum Arzt, zu Behörden oder zum Einkaufen
- auf Sparziergängen, zum Besuch von Freunden, Familie oder Verwandten
- sowie in ihr Lieblingslokal oder Café
- unternehmen Ausflüge
Organisation
- kleine Feierlichkeiten
- beraten Sie bei Veränderungen des häuslichen Umfeldes
- gestalten gemeinsam mit Ihnen die Freizeit
- sind Ihnen im Umgang mit den modernen Medien behilflich
- erledigen alle Büroarbeiten, Schriftwechsel mit Ärzten, Ämtern, Krankenkassen
Koordination
- mit der Reinigungskraft, dem Friseur, der Kosmetik und Fußpflege, dem Pflegepersonal und der Haushaltshilfe sowie im Bereich der Wohnraumberatung incl. Handwerkern
- Beratung bei Umzügen ins Seniorenheim oder eine seniorengerechte Wohnung
Verschiedenes
- spielen mit Ihnen Karten, Ihr Lieblingsspiel
- lesen vor, aus einem Buch oder aus der Zeitung
- hören Ihnen zu, führen Gespräche
- lauschen schöner Musik
- aktivieren mit Gedächtnis- und Bewegungsübungen
Persönliche Pflegehilfe
Mein Angebot bestehen darin, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Aufgaben richten sich dabei immer nach den individuellen Bedürfnissen, Vorstellungen und Wünschen des Assistenznehmers.
Anspruch auf eine
Haushaltshilfe & Alltagshilfe
Anspruch auf kostenlose
Betreuungsleistungen ab Pflegegrad 1
Haushaltshilfe: Antragstellung
Ich biete Hilfestellung bei der Antragstellung von Förderungen und Zuschüssen der Pflegekassen.
Die Haushaltshilfe müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das Formular "Antrag auf Haushaltshilfe" können Sie telefonisch anfordern oder von den Internetseiten Ihrer Krankenkasse herunterladen.
Auf ärztlicher Verordnung:
Welche Gelder der Pflegekassen stehen bereit?
Entlastungsbetrag:
Alle Personen mit einem Pflegegrad ab 1, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Zum häuslichen Umfeld zählen:
- Die eigene Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder in der Wohnung der Pflegeperson
- Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Nicht verbrauchte Ansprüche verfallen am 30.06. des Folgejahres
Verhinderungspflege:
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen bis zu einem Betrag von 1629 Euro im Jahr.
Pflegesachleistungen:
Wer seine Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch nimmt, kann bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag umwandeln.
Kurzzeitpflege:
Antragstellung Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige können, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen - für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine kleine Auszeit brauchen die Verhinderungspflege beantragen. Die Verhinderungspflege erstattet die Kosten bis zu 1612 Euro im Jahr wenn der Pflegebedürftige Pflegegrad 2 bis 5 hat.
Der Antrag und die Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind also rückwirkend möglich, endet allerdings mit dem Jahreswechsel.
Voraussetzungen für Betreuungsleistungen
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2
Umwidmung von Pflege-Sachleistung als Umwandlungsbetrag von 40 % ab Pflegegrad 2
Wir beraten Sie
bei sämtlichen Fragen rund um die Themen Pflegekasse, Pflegegeld und Pflegegrad und -Einstufung.
Privatleistungen
Die Angebote können natürlich auch ohne Leistungsvoraussetzungen gegenüber den Pflegekassen genutzt werden. Wenn sie Fragen haben helfen ich ihnen gern persönlich weiter.
Mobil: 0157 33 66 87 22